Ein Schröpfschnitt wird in der Landwirtschaft in der Regel nach dem Auflaufen der Grünlandansaat durchgeführt, um unliebsame Kräuter in ihrer Entwicklung zu stören und die Bestockung der Gräser anzuregen. Bei der Anlage von artenreichem Grünland ist ein hoher Anteil von Kräutern gewünscht, daher ist ein Schröpfschritt nur sinnvoll, wenn Ackerbeikräuter oder Ruderalarten (Disteln, Melden oder Nachtschatten) massiv auflaufen und den Erfolg der Ansaat gefährden. Dann ist ein Schröpfschnitt ca. 6 - 8 Wochen nach dem Aussamen ( bei Frühjahrseinsaat) bei 10-20 cm Bestandeshöhe aber immer vor der Fruchtreife der unerwünschten Arten durchzuführen. Der Mäher oder Mulcher sollte auf eine Höhe von ca. 7-8 cm eingestellt werden, in jedem Fall so, dass die unerwünschten Kräuter "geschröpft", die gewünschten Kräuter aber weitgehend geschont werden. Bei hohem Materialanfall empfiehlt es sich, das Schnittgut von der Fläche zu entfernen. Je nach Entwicklung der Fläche ist ein mehrmaliger Schröpfschnitt notwendig.