Flächenauswahl bei der Mahdgutübertragung

Die Datenbank des Spenderflächenkatasters soll zukünftig geeignete Spenderflächen für die Entwicklung aller in NRW vorkommenden Grünlandtypen im weiteren Sinne enthalten. Neben den frischen Mähwiesen des Flach- und Berglandes werden auch die Feucht- und Nasswiesen sowie die Kalkmagerrasen und Borstgrasrasen vertreten sein. Aktuell enthält der Datenbestand zunächst nur die Flachlandmähwiesen der FFH-Lebensraumtypen 6510 und 6520.

Bei der Auswahl der Spenderflächen wurden aus dem Datenbestand des LANUV die Flächen selektiert, bei denen der Erhaltungszustand, Teilkriterium „Vollständigkeit des lebensraumtypischen Arteninventars“ mit mindestens „gut“ einzustufen ist.

Bei der Beurteilung der einzelnen Flächen anhand der Sachdaten ist zu berücksichtigen, dass die Aufnahme des Artenbestandes im Rahmen der Biotopkartierung nicht immer vollständig erfolgt, sondern nur insoweit, wie dies für die Einstufung als Lebensraumtyp bzw. für die Beurteilung des Erhaltungszustandes notwendig ist. 

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass sich die Grünlandflächen aufgrund wechselnder Bewirtschaftung bezüglich ihres Arteninventars in den letzten Jahren positiv aber auch negativ verändert haben. Deshalb sollte der tatsächliche Artenbestand einer Fläche immer überprüft werden, bevor eine endgültige Auswahl als Spenderfläche erfolgt.