Zur Entwicklung der Biodiversität der Grünlandlebensgemeinschaften in NRW ist es sinnvoll, möglichst naturnahe Methoden auch bei der Neubegründung von Grünland einzusetzen. Die Übertragung von Mahdgut ist hierfür besonders geeignet, denn hierdurch kann Samen artenreicher Wiesen und Weiden aus dem lokalen Umfeld auf zu entwickelnde Flächen übertragen werden.
Das „Fachinformationssystem Mahdgutübertragung“ des LANUV stellt den Akteuren, die im Rahmen von Naturschutzmaßnahmen, Kompensationsmaßnahmen, im Deich- und Wasserbau sowie im Rahmen von Straßenaus- und –neubauten grünlandartige Bestände aber auch Wegraine mit standorttypischem Artenreichtum durch Mahdgutübertragung entwickeln wollen, die hierfür notwendigen Informationen zur Verfügung. Das Spenderflächenkataster erleichtert die Suche nach geeignetem Grünland zur Gewinnung dieses Mahdgutes (Spenderflächen). Es steht hierfür den Naturschutzbehörden und Biologischen Stationen zu Verfügung. Die inzwischen in vielen Fällen erprobten unterschiedlichen Methodenvariantender Mahdgutübertragung und verwandter Methoden werden darüber hinaus detailliert beschrieben.
Leider kommen immer noch Grünland-Saatgutmischungen zum Einsatz, die entweder Zuchtsorten oder Arten bzw. Sippen aus gebietsfremden Herkünften enthalten. Dieses Saatgut wird zu einem wesentlichen Teil weit außerhalb der Anwendungsgebiete, oftmals sogar außerhalb Europas und in anderen Klimazonen gewonnen und vermehrt. Dies birgt die Gefahr der Florenverfälschung und Gefährdung der heimischen Pflanzenarten - und verstößt damit gegen die Ziele der Biodiversitätskonvention (CBD). Das Bundesnaturschutzgesetz (§40) setzt aus diesem Grund für die Ausbringung enge Grenzen.
Gleichzeitig besteht in weiten Teilen des Landes das Problem, dass die noch vorhandenen Grünlandflächen, auch viele, die als Kompensationsmaßnahmen und im Vertragsnaturschutz durch Selbstberasung entwickelt wurden, auch nach vielen Jahren nicht das für den Standort zu erwartende typische Artenspektrum aufweisen. Eine Besiedlung mit den entsprechenden Arten aus der Umgebung erfolgt hier meist nicht, da diese inzwischen auch dort nicht mehr vorhanden sind. Dies ist einer der Gründe dafür, dass sich die FFH-Lebensraumtypen „artenreiche Flachlandmähwiesen“ (LRT 6510) und „artenreiche Bergmähwiesen“ (LRT 6520) laut FFH-Bericht 2019 in einem schlechten Erhaltungszustand befinden.