Die finanzielle Förderung einer Mahdgutübertragung kann als Maßnahme zum Biotop- und Artenschutz über die Förderrichtlinie Naturschutz (FöNa) erfolgen.
Im Anschluss ist eine Förderung der fortlaufenden extensiven Pflege/Bewirtschaftung im Rahmen des Vertragsnaturschutzes grundsätzlich möglich.