Fördermöglichkeiten Mahdgutübertragung

Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes (Richtlinien investiver Naturschutz)

Die finanzielle Förderung einer Mahdgutübertragung kann als einmalige Maßnahme zum Biotop- und Artenschutz über die Richtlinien investiver Naturschutz erfolgen. Zuwendungsempfänger können hier z. B. Gemeinden u. Gemeindeverbände, die NRW Stiftung, juristische Personen des privaten u. öffentlichen Rechts (außer Land u. Bund) sowie Biologische Stationen u. weitere sein.

Es handelt sich um eine Projektfinanzierung mit einem Zuschussanteil von 80% bis 90% insb. bei Maßnahmen in Natura2000- und Naturschutzgebieten. Die Bagatellschwelle beträgt bei Gemeinden u. Gemeindeverbänden 12.500,- € und bei sonstigen Antragstellenden 1.000,- €. Ggf. sind daher mehrere (auch verschiedene) Fördermaßnahmen in einem Antrag zusammen zu fassen. Der Förderantrag ist an die Bezirksregierung zu richten. Eine enge Abstimmung mit der Biologischen Station und/oder der Gemeinde/dem Gemeindeverband wird empfohlen.

Im Anschluss ist eine Förderung der fortlaufenden extensiven Pflege/Bewirtschaftung im Rahmen des Vertragsnaturschutzes grundsätzlich möglich.

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